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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Angelscheinausgabe 2025 für die Obereider

Angelscheinausgabe 2025 für die Obereider

Angelscheinausgabe 2025 für die Obereider

Die Ausgabe der Angelscheine für die Obereider für das Jahr 2025 findet ab Donnerstag, 27. Februar, ab 8 Uhr, im Rathaus der Stadt Büdelsdorf -Bürgerbüro-, Zimmer 1, Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf, statt. Der Erwerb der Obereiderscheine ist während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17:30 Uhr. Der Scheine können auch bequem im Internet unter www.hejfish.com erworben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass laut Beschluss der Fischereigenossenschaft für die Obereider vom Juni 2024 die Ermäßigung in Höhe von 10 Euro bei Abgabe der Fangmeldung aufgehoben wurde. Für eine fachgemäße Bewirtschaftung der Obereider ist es unbedingt notwendig, dass die Fangmeldungen trotzdem ausgefüllt zurückgegeben werden. Ufer- und Bootsscheine werden unbegrenzt ausgegeben. Fürs Heringsangeln stehen 150 Erlaubnisse zur Verfügung.

Gebühren für die Erlaubnisscheine 2025:

für Heringsscheine              10,00 €

für Uferscheine                    30,00 €

für Bootsscheine                 55,00 €

für Tageskarten                      5,00 €

für Wochenkarten                10,00 €

Für das Gebiet Obereider gilt eine Hafenordnung. Gemäß dieser darf außer auf besonders bekannt gemachten Reeden oder Ankerplätzen im Hafen nur mit der Erlaubnis der Hafenbehörde geankert werden. Das Ankerverbot soll u.a. sicherstellen, dass die Boote die Schifffahrt nicht behindern und nicht wild ankern. Das Ankern außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze ist nicht erlaubt.

Voraussetzung für den Erwerb eines Angelscheines ist das Vorliegen eines gültigen Fischereischeines. Dies bedeutet, dass die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein für das Jahr 2025 bereits entrichtet sein muss. Diese kann auch vor Ort entrichtet werden. Der gültige Fischereischein ist bei der Ausgabe der Angelscheine vorzulegen.

Es besteht für jede Person die Möglichkeit, zusätzlich für einen Freund oder Bekannten einen Angelschein zu erwerben, wenn der entsprechende Fischereischein vorgelegt wird.

Auskunft erteilt:
Fachdienst Finanz- und Beteiligungsverwaltung
Yvonne Wartenberg
Tel.: 04331 206-2381
E-Mail: yvonne.wartenberg@rendsburg.de

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
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Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
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Tel.: 04331 66345-66

Öffnungszeiten Terminbuchung Fairtrade-Stadt