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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.

Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:

  • der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
  • das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
  • die Vermittlung von Darlehen.

Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.

 

Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

 

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0 Fax: +49 431 530550-99 E-Mail: info[at]ea-sh.de Web: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57 Fax: 04331 6677-57 E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Anna Belajow

Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Kontakt herunterladen
04331 6677-57
04331 6677-957
a.belajow[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3

Herr Benjamin Ditz

Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Kontakt herunterladen
04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5

Frau Svenja Sievers

Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Kontakt herunterladen
04331 6677-26
04331 6677-926
s.sievers[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3


Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0 Fax: +49 4331 6677-66 E-Mail: info[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Benjamin Ditz

Mitarbeiter Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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