Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.
Beschreibung
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
Ansprechpartner
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24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57
Fax: 04331 6677-57
E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de
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Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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04331 6677-57
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Zimmer:
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Herr Benjamin Ditz
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-70
04331 6677-970
b.ditz[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5
Frau Svenja Sievers
Mitarbeiter Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
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04331 6677-26
04331 6677-926
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Zimmer:
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Rendsburger Straße 42
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Herr Benjamin Ditz
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04331 6677-70
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5
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