Geburtsnamen wiederannehmen
Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z.B. Erklärung eines Doppelnamens.
Beschreibung
Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Kindern
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.
Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.
Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:
- bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
- bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.
Fristen
- Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
- Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.
Kosten
Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.
erforderliche Unterlagen
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen
Frau Kathrin Kalischko
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Teamleitung
Standesamt
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04331 9474-24
04331 9474-77
k.kalischko[at]amt-eiderkanal.de
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Zimmer:
108
Frau Silke Regenberg
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Standesamt
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04331 9474-23
04331 9474-77
s.regenberg[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
109
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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