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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Teilung von Grundstücken

Teilung von Grundstücken

Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.

Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.

Sonderfälle:
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.

 

An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).

 

Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0 Fax: +49 4331/8478-84 E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de Web: www.amt-jevenstedt.de


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Frau Maike Neben

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-56
+49 4331/8478-8856
maike.neben[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 111


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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