Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers eines Gaststättenbetriebs darf die Gatsstätte von bestimmten Personen ohne eigene Erlaubnis weiterbetrieben werden.
Beschreibung
Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin eines Gaststättenbetriebs darf dieser vom Ehegatten, Lebenspartner/in oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit ohne eigene Erlaubnis weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich melden, wenn sie den Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.
erforderliche Unterlagen
- Industrie- und Handelskammer-Unterrichtung beziehungsweise Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf,
- Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin.
Wird die Anzeige (gemäß §14 Gewerbeordnung) persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Formloser Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
Der/die Weiterführungsberechtigte kann aber auch eine Erlaubnis gemäß § 2 GastG einholen. Das würde in Betracht kommen, wenn er/sie bei der Hinzunahme von Räumen ohnehin eine Erlaubnis benötigt.
Gleichzeitig muss eine Anzeige gemäß § 14 GewO erstattet werden.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0
Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Herr Kim Häusgen
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Fachbereichsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste
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+49 4331/8478-51
+49 4331/8478-8851
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
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Zimmer:
107
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0
Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift: Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
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24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
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E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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sowie Termine nach Vereinbarung
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