Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0
E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de/
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung
Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252
Fax: +49 4331 355-357
E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Herr Käselau
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebiet III
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+49 4331 355-251
+49 4331 355-38251
kaeselau[at]buedelsdorf.de
Etage:
EG
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Zimmer:
2
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