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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Schiedsverfahren

Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

 

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

 

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

SchO

 

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Streitschlichtung

BDS

 


Ansprechpartner

Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de/


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung


Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 Fax: +49 4331 355-377 E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de/


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung


Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252 Fax: +49 4331 355-357 E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Herr Käselau

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sachgebiet III

Kontakt herunterladen
+49 4331 355-251
+49 4331 355-38251
kaeselau[at]buedelsdorf.de
Etage: EG   |   Zimmer: 2


Der Bürgermeister
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 Fax: +49 4331 355-377 E-Mail: internet[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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