Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Informationen darüber, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt werden können.
Beschreibung
Leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
- nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
- nach §25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
- eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 6 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
- einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen.
Nach § 3 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sogenannte Grundleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden Ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin sind nach § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu gewähren. Weiterhin können sonstige Leistungen" nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.
Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 AsylbLG ist nach § 2 AsylbLG das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf diejenigen leistungsberechtigten Personen entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.
Regionale Hinweise
Kreis Rendsburg-Eckernförde | Ukraine-Kompakt (kreis-rendsburg-eckernfoerde.de)
+49 4331 202-850
Mo bis Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
- wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Regionale Hinweise
Zuständigkeiten:
Flüchtlingsunterkünfte: Herr Schwedt Tel.: 04331 355-250
Herr Schulte Tel.: 04331 355-220
Geldspenden: Herr Schwedt Tel.: 04331 355-250
Sozialarbeit/ehrenamtliche Betreuung/
Sachspenden: Frau Landt Tel.: 04331 355-221
Weitere Informationen
Informationen zu Erstaufnahemeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Flüchtlingssituation in Schleswig-Holstein
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Ansprechpartner
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Frau Pütz
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+49 4331 355-222
puetz[at]buedelsdorf.de
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Etage: EG I Raum: 26
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schulze[at]buedelsdorf.de
Zimmer:
Etage: EG I Raum: 24
Frau Treumann
Mitarbeiter Bürger- und Sozialbüro
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+49 4331 355-221
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Zimmer:
Etage: EG I Raum: 26
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Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
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E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.de
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Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
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+49 4331 355-38212
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|
Zimmer:
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Frau Schulze
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebiet II
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+49 4331 355-211
+49 4331 355-38211
schulze[at]buedelsdorf.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
24
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Am Markt 1
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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