Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kieler Straße 78
24340 Eckernförde
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-185
E-Mail: eingliederungshilfen[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift: Kieler Straße 78 24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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