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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.

 

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

 

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

 

Keine

 

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

 


Ansprechpartner

Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 Fax: +49 4331 355-377 E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de/


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung

Herr Lewin

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Kontakt herunterladen
+49 4331 355-377 / +49 4331 355-210
lewin[at]buedelsdorf.de
Zimmer: Etage: EG I Raum: 21


Der Bürgermeister
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 Fax: +49 4331 355-377 E-Mail: internet[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Neumann

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sachgebiet I - Familie, Freizeit und Sport
Fachbereich A - Gesellschaftliche Angelegenheiten

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+49 4331 355-215
+49 4331 355-38215
neumann[at]buedelsdorf.de
Zimmer: 19


Familienbüro
Am Markt 5 24782 Büdelsdorf


montags bis freitags 8.00 - 12.00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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