Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Regionale Hinweise
Die Stadt Büdelsdorf erhebt keine Zweitwohnungssteuer.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0
Fax: +49 4331 355-377
E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de/
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung
Frau Matthiesen-Keyif
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
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+49 4331 355-322
+49 4331 355-377
matthiesen-keyif[at]buedelsdorf.de
Zimmer:
Etage: II. OG | Raum: 2.05
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0
Fax: +49 4331 355-377
E-Mail: internet[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Gnädinger
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebiet Finanzen
Fachbereich B - Finanzen und Innerer Service
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+49 4331 355-322
+49 4331 355-38322
gnaedinger[at]buedelsdorf.de
Etage:
DG
|
Zimmer:
2.05
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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