Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen
Ansprechpartner
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0
E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de/
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0
E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/
Postanschrift: Postfach 7121 24171 Kiel
Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252
Fax: +49 4331 355-357
E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.de
Web: www.buedelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Herr Käselau
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebiet III
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+49 4331 355-251
+49 4331 355-38251
kaeselau[at]buedelsdorf.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Die Bürgermeisterin
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Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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