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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

 

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

 


Ansprechpartner

Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Frau Beate Bellmann

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1222
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 9

Frau Birte Eggers

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1211
+49 4331 206-270
birte.eggers[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 11

Frau Sandra Looft

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1224
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 9

Frau Birte Milkus

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1225
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 5

Frau Doris Reiher

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1226
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 5

Frau Mareike Reschka

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1227
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 6

Frau Denise Schütt

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1222
+49 4331 206-270
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Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 8


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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