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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

 

Keine

 


Ansprechpartner

Hauptstraße 60 24634 Padenstedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Sebastian Barth

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Dörte Blöckert

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Nicole Falk

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Bettina Harms

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Heidi Omnitz

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Claudia Richter

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Svenja Struve

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Ines Weimer

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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