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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Seniorenpass

Seniorenpass

Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

 

Personalausweis.

Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

 

Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

 


Ansprechpartner

Am Markt 15 24594 Hohenwestedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Hannah Gries

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich I/4 - Bildung, Jugend, Kultur und Sport


Hauptstraße 60 24634 Padenstedt
Tel: +49 4871 36-0 Fax: +49 4871 36-36 E-Mail: info[at]amt-mittelholstein.de Web: www.amt-mittelholstein.de/


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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