Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
Im Katastrophenfall kooperieren Bund und Länder, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Beschreibung
Trotz der hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in Deutschland haben Staat und Betreiber Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Diese Maßnahmen begründen sich darauf, dass ein Unfall mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe nie mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
- die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
- die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
- die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als vorsorgliche Maßnahme und als Schutz der Bevölkerung, wenn für den Wohnort eine Strahlenbelastung zu erwarten prognostiziert wird.
- Notfallstationen als Angebot an die Bevölkerung, mögliche Kontaminationen feststellen und Dekontaminationsmaßnahmen durchführen zu lassen.
- die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.
Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:
- Kontrolle des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln,
- Empfehlungen das individuelle Verhalten betreffend (z.B. die Aufforderung Fenster und Türen zu schließen, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, Sandkästen abzudecken, etc.),
- Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Tiere in den Stall bringen, frühzeitige Ernte, Waschen von Obst und Gemüse, etc.),
- Großflächige Dekontaminationsmaßnahmen oder
- Längerfristige Umsiedlung.
Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.
Regionale Hinweise
Da sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht in unmittelbarer Umgebung von Kernkraftwerken befindet, hat die Untere Katastrophenschutzbehörde des Kreises (hier Fachdienst 1.2 - IT-Management und Feuerwehrwesen) nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 5 a Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) einen allgemeinen Katastrophenschutzplan aufzustellen, der u. a. auch Regelungen bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen berücksichtigt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Weitere Informationen
Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des
BMU - Atomenergie, Strahlenschutz
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr
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Aufzug vorhanden: ja
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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