Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.
Beschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erlassen werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Weitere Informationen
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Gewerbesteuer bezahlen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Ansprechpartner
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Jeanette Suhr
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/2 - Ordnungsamt
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+49 4871 36-5202
+49 4871 36-36
jeanette.suhr[at]amt-mittelholstein.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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