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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Hundehalter / innen sind verpflichtet, den Kot Ihrer Hunde zu entsorgen. Viele Gemeinden haben daher Behälter mit Hundekotbeuteln aufgestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, denen kostenlos Tüten entnommen können, um den Kot der Hunde zu beseitigen.

 

Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

§ 3 Abs. 7 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

§ 3 Abs. 7 HundeG

 

Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.

 


Ansprechpartner

Hauptstraße 60 24634 Padenstedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Inke Wichelmann

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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