eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Kurztext
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eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
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Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter
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für Bürgerinnen und Bürger
- ab 16 Jahren
- aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder
- aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
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kein Wohnort in Deutschland nötig
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Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
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zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)
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zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Fristen
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Ansprechpartner
Hauptstraße 60
24634 Padenstedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Sebastian Barth
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5305
sebastian.barth[at]amt-mittelholstein.de
Dörte Blöckert
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5308
doerte.bloeckert[at]amt-mittelholstein.de
Nicole Falk
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+49 4871 36-5302
nicole.falk[at]amt-mittelholstein.de
Bettina Harms
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+49 4871 36-5309
bettina.harms[at]amt-mittelholstein.de
Heidi Omnitz
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+49 4871 36-5303
Heidi.Omnitz[at]amt-mittelholstein.de
Claudia Richter
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+49 4871 36-5307
claudia.richter[at]amt-mittelholstein.de
Svenja Struve
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Ines Weimer
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ines.weimer[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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