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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

 

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

 


Ansprechpartner

Am Markt 15 24594 Hohenwestedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Sebastian Barth

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Dörte Blöckert

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Nicole Falk

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Bettina Harms

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Birgit Meier

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Heidi Omnitz

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Claudia Richter

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Svenja Struve

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Ines Weimer

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung


Hauptstraße 60 24634 Padenstedt
Tel: +49 4871 36-0 Fax: +49 4871 36-36 E-Mail: info[at]amt-mittelholstein.de Web: www.amt-mittelholstein.de/


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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24768 Rendsburg

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