Beseitigung von Anlagen Genehmigung
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Beschreibung
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
Regionale Hinweise
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist, mit Ausnahme der Städte Rendsburg und Eckernförde der Landrat als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Fristen
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die Kosten für eine Baugenehmigung bemessen sich nach der Baugebührenverordnung und der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Sie werden nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) ermittelt und betragen mindestens 100,00 EUR.
erforderliche Unterlagen
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Dichtheitsprüfung
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Kampfmittelbeseitigung
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Frau Beate Bednarski
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Kontakt herunterladen
+49 4331/202-483
+49 4331/202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
425
Frau Renate Bednarski-Wolf
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Kontakt herunterladen
+ 49 4331 202-681
+ 49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
429
Herr Dirk Clasen
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-136
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
431
Herr Hans-Georg Götz
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-189
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
428
Frau Britta Heitmann
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-267
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
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Zimmer:
432
Herr André Mundt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-485
+49 4331 202-574
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Etage:
4. OG
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Zimmer:
427
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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