Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Beschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen beziehungsweise Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie sofern bekannt Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).
Rechtsgrundlage
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Ansprechpartner
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Tel: +49 4322 695-0
Fax: +49 4322 695-164
E-Mail: amt[at]bordesholm.de
Web: www.bordesholm.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Frau Ingwersen
Mitarbeiter Amt Bordesholm - Der Amtsdirektor
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04322 695145
ilona.ingwersen[at]bordesholm.de
Zimmer:
310
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Frau Sandra Eickelberg
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-361
+49 4331 202-363
kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
313
Herr Nils Förster
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Leitung
Fachdienst
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+49 4331 202-364
+49 4331 202-363
kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
314
Herr Sören Jans
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-365
+49 4331 202-363
soeren.jans[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
313
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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