Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
Wer Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchte, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass
- es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist und
- für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder
- der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.
Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Kosten
In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Leichenpass: Ausstellung
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
Ansprechpartner
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880
E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66