Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Weitere Informationen
Die sogenannten Fiskuserbschaften beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
verwandte Vorgänge
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Bescheinigung in Steuersachen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
Ansprechpartner
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Tel: +49 4322 695-0
Fax: +49 4322 695-164
E-Mail: amt[at]bordesholm.de
Web: www.bordesholm.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel: +49 431 988-8800
Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-4172
E-Mail: poststelle[at]fimi.landsh.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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