Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
Als Prüfsachverständige/r für Erd- und Grundbau kann anerkannt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllt.
Beschreibung
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich der bodenmechanischen Kenngrößen und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung, seiner Verformung und ihrer Auswirkung auf die bauliche Anlage sowie zur Sicherheit der Gründung der baulichen Anlage.
Die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Die Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau erfolgt nur, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (unter anderem Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Zuständigkeit
An die Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) Schleswig-Holstein.
Fristen
Die Anmeldung ist jederzeit möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Satzung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie,
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,
- beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse,
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht älter als drei Monate sein soll,
- Angaben zum Geschäftssitz oder über etwaige Niederlassungen,
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist, und
- Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Fachrichtungen.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 4, 6, 23 - 25 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO).
Weitere Informationen
Der Antrag ist formlos möglich.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel: +49 431 57065-0
Fax: +49 431 57065-25
E-Mail: info[at]aik-sh.de
Web: www.aik-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66