Bodenschutz
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Beschreibung
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
- an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.
Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.
Bodenschutz - Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Herr Ralf-Dieter Beck
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Fachdienst
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+49 4331 202-176
+49 4331 202-527
ralf-dieter.beck[at]kreis-rd.de
Etage:
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Zimmer:
106
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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