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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Am Nord-Ostsee-Kanal

Wasseruntersuchung Durchführung

Wasseruntersuchung Durchführung

Die Gewinnung, Aufbereitung und Bereitstellung on Trinkwasser unterliegt der Überwachung.

Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und gegebenenfalls Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
(z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z.B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

 

Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

 

Im Falle einer Beratung gegebenenfalls technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.

 


Ansprechpartner

Meßtorffweg 8 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2810 Fax: +49 4321 942-2800 E-Mail: fachdienst.gesundheit[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/infektionsschutzbelehrung


Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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