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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung

Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung

Eine Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern/der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind/ist.

Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.

Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.

 

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an das Familiengericht am Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 2 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2020 Fax: +49 4321 942-2721 E-Mail: unterhaltsvorschusskasse[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/vormundschaft


Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache

Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Abteilung Amtsvormundschaften

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2271 / +49 4321 942-2723 / +49 4321 942-2719 / +49 4321 942-2717 / +49 4321 942-2336 /


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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