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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2757 Fax: +49 4321 942-2346 E-Mail: fuehrerscheinstelle[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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