Standplatzgenehmigung beantragen
Beschreibung
Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..
Weitere Informationen
Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.
verwandte Vorgänge
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Ansprechpartner
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2732
Fax: +49 4321 942-2090
E-Mail: verkehrsaufsicht[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/mobilitaet-verkehr/strassenverkehr/verkehrsaufsicht/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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Altstädter Markt
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Tel.: 04331 66345-66