Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 71 SGB XII
Ansprechpartner
Großflecken 71
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2754
Fax: +49 4321 942-2086
E-Mail: seniorenbuero[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/begegnungszentren
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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