Sozialhilfe beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.
Beschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Regionale Hinweise
Im Bürgerbüro am Kuhberg 18 erhalten Sie Anträge auf Grundsicherungsleistungen, Wohngeld- und Lastenzuschuss sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Weiterhin erhalten Sie hier auch eine Beratung, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.
Unterlagen, die für entsprechende Anträge eingereicht werden sollen, können hier kopiert werden. Diese werden dann an den jeweiligen Fachbereich weitergeleitet.
Fristen
- Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
- Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
Weitere Informationen
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Was sollte ich noch wissen?
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen[at]neumuenster.de
Öffnungszeiten:
Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
A - Brug
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2613
Bruh - Fie
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
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+49 4321 942-2214
Fif - Hei
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
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+49 4321 942-2360
Hej - Kel
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+49 4321 942-2842
Kem - Lin
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+49 4321 942-2739
Lio - Ohl
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+49 4321 942-2458
Ohm - Rie
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+49 4321 942-2411
Rif - Sel
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+49 4321 942-2406
Sem - Ved
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+49 4321 942-2427
Vee - Z
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+49 4321 942-2062
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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