Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914
Fax: +49 4321 942-2673
E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/tiefbau
Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau
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+49 4321 942-2655
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2732
Fax: +49 4321 942-2090
E-Mail: verkehrsaufsicht[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/mobilitaet-verkehr/strassenverkehr/verkehrsaufsicht/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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