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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.

 

An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.

 

Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.

 

§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).

§ 10 FZV

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2460 Fax: +49 4321 942-2345 E-Mail: zulassungsstelle[at]neumuenster.de Web: kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.01.004000


(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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