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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen

Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen

Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.

 

  • § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 10 FZV

GebOSt

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2460 Fax: +49 4321 942-2345 E-Mail: zulassungsstelle[at]neumuenster.de Web: kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.01.004000


(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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