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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Jagdsteuer

Jagdsteuer

Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

 

Regionale Hinweise

Es fallen keine Jagdsteuern an.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

 

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 KAG

 


Ansprechpartner


Tel: +49 4321 942-2351 Fax: +49 4321 942-2388 E-Mail: steuern-und-abgaben[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/fileadmin/neumuenster.de/media/verwaltung_und_politik/politik/Finanzen/Grundsteuerreform.pdf

Postanschrift: Großflecken 59 24534 Neumünster


Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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