Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Regionale Hinweise
Es fallen keine Jagdsteuern an.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Ansprechpartner
Tel: +49 4321 942-2351
Fax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/fileadmin/neumuenster.de/media/buergerservice/formulare/steuern_abgaben/FAQ_Grundsteuer_11_2024.pdf
Postanschrift: Großflecken 59 24534 Neumünster
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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