Hausschlachtungen
Wer Hausschlachtungen vornehmen möchte, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Beschreibung
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung
Ansprechpartner
Großflecken 23
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2559
Fax: +49 4321 942-2082
E-Mail: veterinaer[at]neumuenster.de
Web: termin.neumuenster.de/
Amtstierärztin
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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+49 4321 942-2082
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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