Gefährliche Güter: Transport
Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Zuständigkeit
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.
Kosten
Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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