Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.
Regionale Hinweise
Folgende Anträge finden Sie auf der Seite "Bürgerservice/Formulare" unter dem Punkt "Kindertagesstätten und Kindertagespflege":
- Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages gemäß § 8 Abs. 2 und 5 der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Neumünster
- Geschwister-Ermäßigung: Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung des Elternbeitrages für die Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
- Erläuterungen und Hinweise zur Einkommensermittlung (Anlage zum Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages)
- Vereinfachter Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages (nur im Falle des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag)
Zuständigkeit
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Fristen
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Ansprechpartner
Großflecken 72
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2064
Fax: +49 4321 942-2755
E-Mail: fruehkindliche-bildung[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/fruehkindliche-bildung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Geschäftszimmer der Abteilung Verwaltung (Frühkindliche Bildung)
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Frühkindliche Bildung
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+49 4321 942-2064
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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