Elektronische Lohnsteuerkarte
Unter dem Namen ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.
Beschreibung
Unter dem Namen ELStAM (für Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden seit dem 1. Januar 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Arbeitgeber können somit jederzeit die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenein- oder-austritt, abrufen.
Der Arbeitgeber benötigt bei Beschäftigungsbeginn von dem Arbeitnehmer nur noch folgende Informationen:
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Hauptarbeitgeber ja / nein - (nein = Steuerklasse VI).
Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren im Kalenderjahr 2013 nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Sie können ab 2016 diesen Freibetrag aber auch erstmals für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen.
Freibeträge für Kinder über 18 Jahren, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits mehrjährig gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht neu beantragt werden.
Fristen
Starttermin für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist gemäß § 39a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) jeweils der 1. Oktober des Jahres, das dem Jahr der vorgesehenen Berücksichtigung des Freibetrags vorangeht.
Der Antrag für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30. November des betreffenden Kalenderjahrs beim Finanzamt gestellt werden.
Kosten
Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.
Formularserver der Bundesfinanzverwaltung
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie bei ELSTER.
ELSTER - für Arbeitgeber/Innen
ELSTER - für Arbeitnehmer/Innen
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn verlängern
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Grundsteuer
- Meldepflicht
Ansprechpartner
Bahnhofstraße 9
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 496-0
Fax: +49 4321 496-189
E-Mail: poststelle[at]fa-neumuenster.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Mo - Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr,
Do: 14:00 - 17:00 Uhr,
Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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