Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Regionale Hinweise
- Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeiter/-in.
- Sie wollen Unterlagen abgeben? Das können Sie im Bürgerbüro am Kuhberg 18. Oder Sie werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses am Großflecken ein.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Menschen mit Beeinträchtigung" unter dem Punkt "Eingliederungshilfe".
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2293
E-Mail: wohngeldstelle[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/bildung-und-teilhabe
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Arbeitsgruppenleitung Eingliederungshilfe, Abrechnung Behindertenfahrdienst
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
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+49 4321 942-2762
Eingliederungshilfe: Buchstaben A - Ca
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+49 4321 942-2541
Eingliederungshilfe: Buchstaben Cb - Hab
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+49 4321 942-2120
Eingliederungshilfe: Buchstaben Hac - Kap
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+49 4321 942-2590
Eingliederungshilfe: Buchstaben Kaq - Lem
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+49 4321 942-2321
Eingliederungshilfe: Buchstaben Len - Mül
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+49 4321 942-2039
Eingliederungshilfe: Buchstaben Müm - Rös
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+49 4321 942-2689
Eingliederungshilfe: Buchstaben Röt - Scho
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+49 4321 942-2762
Eingliederungshilfe: Buchstaben Schp - St
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+49 4321 942-2482
Eingliederungshilfe: Buchstaben Su - Z
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+40 4321 942-2497
Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2494
Fax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen[at]neumuenster.de
Öffnungszeiten:
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dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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