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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Ausländerangelegenheiten

Ausländerangelegenheiten

Für Ausländerangelegenheiten (Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Eingliederungshilfe etc.) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer/innen ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält abschließende Regelungen für den Aufenthalt einer Ausländerin/eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer/innen müssen wie Inländer/innen die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer/innen. Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen/Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

 

Regionale Hinweise

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin!

 

E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen:

 

Buchstaben A - Andr,  E-Mail

 

Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia,  E-Mail

 

Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame,  E-Mail

 

Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf,  E-Mail

 

Buchstaben King - Kz, L, M - Mill,  E-Mail

 

Buchstaben Milm - Mz, N, O, P, Q - Qasi,  E-Mail

 

Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama,  E-Mail

 

Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z,  E-Mail

 

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

 

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
  • bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU reicht die Identitätskarte aus,
  • gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).

 

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • §§ 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

AufenthG

§§ 44 ff. AufenthV

 

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen zum Beispiel in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

Informationen zur Integration (einschließlich Integrationskursen) finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) und des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF).

MSJFSIG - Integration

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2326 E-Mail: auslaenderbehoerde[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/buergerservice/auslaenderbehoerde


Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/

Abteilungsleitung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

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+49 4321 942-2477
Zimmer: 2.01 Altes Rathaus

Buchstabe A - Andr

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

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+49 4321 942-2729
Zimmer: E.5

Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia

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+49 4321 942-2119
Zimmer: E.4

Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame

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+49 4321 942-2273
Zimmer: E.12

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+49 4321 942-2432
Zimmer: E.8

Buchstaben King- Kz, L, M - Mill

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+49 4321 942-2737
Zimmer: E.9

Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi

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+49 4321 942-2181
Zimmer: E.9

Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama

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+49 4321 942-2491
Zimmer: E.6

Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z

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+49 4321 942-2397
Zimmer: E.7

Geschäftszimmer der Ausländerbehörde

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

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+49 4321 942-2785


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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