Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.



Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Wird befristet erteilt
  • zuständig: Örtliche Ausländerbehörde

 

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Es erfolgt gegebenenfalls die Beteiligung weiterer Behörden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt,
  • eine geklärte Identität,
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

 

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweis über eine Krankenversicherung;
  • Mietvertrag
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
  • Finanzierungsplan / Businessplan
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

 

§ 21 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 21 Selbständige Tätigkeit

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

 

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2326 E-Mail: auslaenderbehoerde[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/buergerservice/auslaenderbehoerde


Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/

Abteilungsleitung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2477
Zimmer: 2.01 Altes Rathaus

Buchstabe A - Andr

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2729
Zimmer: E.5

Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2119
Zimmer: E.4

Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2273
Zimmer: E.12

Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2432
Zimmer: E.8

Buchstaben King- Kz, L, M - Mill

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2737
Zimmer: E.9

Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2181
Zimmer: E.9

Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2491
Zimmer: E.6

Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2397
Zimmer: E.7


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66