Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Abschiebung / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen

Abschiebung / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen

Kommen ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer Ihrer Verpflichtung auszureisen nicht nach und verlassen die Bundesrepublik Deutschland nicht in der ihnen gesetzten Frist, sind die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gehalten, die nötigen Maßnahmen zur Sicherung der Ausreise zu treffen.

Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie jederzeit ohne Ankündigung, notfalls unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, abgeschoben werden können. Entziehen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer der Abschiebung, erfolgt die Fahndungsausschreibung durch die Polizei und bei Fahndungserfolg die Vorführung vor einem Haftrichter. Dieser entscheidet im Einzelfall über die Anordnung von Ausreisegewahrsam oder Abschiebungshaft.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nach dem verstreichen der Ausreisefrist gekürzt und im Falle eines Untertauchens komplett eingestellt.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ausländerbehörden)
  • Landesamt für Ausländerangelegenheiten

 

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
  • Identifikationsdokumente
  • gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).

 

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • §§ 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG SH)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Die Erteilung einer Duldung durch die Ausländerbehörde stellt keinen Aufenthaltstitel dar, sondern ist ausschließlich eine vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der Abschiebung. Hieraus ergibt sich kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Duldung verliert regelmäßig ihre Wirkung mit Wegfall des Duldungsgrundes.

 


Ansprechpartner

Großflecken 59 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-0 Fax: +49 4321 942-2326 E-Mail: auslaenderbehoerde[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/buergerservice/auslaenderbehoerde


Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/

Abteilungsleitung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2477
Zimmer: 2.01 Altes Rathaus

Buchstabe A - Andr

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2729
Zimmer: E.5

Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2119
Zimmer: E.4

Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2273
Zimmer: E.12

Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2432
Zimmer: E.8

Buchstaben King- Kz, L, M - Mill

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2737
Zimmer: E.9

Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2181
Zimmer: E.9

Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2491
Zimmer: E.6

Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2397
Zimmer: E.7

Geschäftszimmer der Ausländerbehörde

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2785


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

Öffnungszeiten Terminbuchung