Abfallgebühr bezahlen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Regionale Hinweise
- Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung auch die aktuelle Abfallgebührensatzung.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.
Kosten
Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.
Weitere Informationen
Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Tel: +49 4321 942-2351
Fax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/fileadmin/neumuenster.de/media/buergerservice/formulare/steuern_abgaben/FAQ_Grundsteuer_11_2024.pdf
Postanschrift: Großflecken 59 24534 Neumünster
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
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Mitarbeiter Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben
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+49 4321 942-2212
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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