Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Herr Jan Andresen
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Bauen und Umwelt
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-540
+49 4351 / 7379-190
jan.andresen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
DG
|
Zimmer:
222
Herr Michael Eggers
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Bauen und Umwelt
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-550
+49 4351 / 7379-190
michael.eggers[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
DG
|
Zimmer:
222
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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