Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Wer Tiere schlachten möchte, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, muss die Tiere amtlich untersuchen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Zuständigkeit
- An das Veterinäramt (Amtstierarzt) oder
- an das Lebensmittelüberwachungsamt der Kreise oder kreisfreien Städte.
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten; in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Informationen zur Lebensmittelkette.
Weitere Informationen
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1. Oktober 2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben (Lebensmittelunternehmen) durchgeführt werden.
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Die Beratung über Pflanzenschutzmittel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Futtermittelkontrolle
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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