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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens (Bauvoranfrage) kann ein Vorbescheid (Bauvorbescheid) beantragt werden.

Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann die Bauherrin/der Bauherr einen Vorbescheid nach § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beantragen.

Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.

 

Regionale Hinweise

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist, mit Ausnahme der Städte Rendsburg und Eckernförde der Landrat als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.

 

Regionale Hinweise

Die Gebühren für einen Bauvorbescheid bemessen sich nach der Baugebührenverordnung und der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Sie werden nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) ermittelt und betragen mindestens 100,00 EUR. Die Gebühren werden zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet, wenn während der Geltungsdauer des Bauvorbescheides die Baugenehmigung beantragt wird.

 

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Holm 13 24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de


montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Frau Bettina Bober-Mohr

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-530
+49 4351 / 7379-190
bettina.bober-mohr[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: DG   |   Zimmer: 224


Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16 24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.


Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Beate Bednarski

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331/202-483
+49 4331/202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 425

Frau Renate Bednarski-Wolf

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+ 49 4331 202-681
+ 49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 429

Herr Dirk Clasen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-136
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 431

Herr Hans-Georg Götz

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-189
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 428

Frau Britta Heitmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-267
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 432

Herr André Mundt

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-485
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 427


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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