Werkstattkarte erstmalig beantragen
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Beschreibung
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.
Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:
- Name der Werkstatt,
- Anschrift der Werkstatt,
- Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
- Gültigkeitsdauer.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Regionale Hinweise
Die Werkstattkarte muss persönlich von einem Vertreter des Unternehmens beantragt werden (persönliches Erscheinen).
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt 1 - 2 Wochen.
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die Gebühr beträgt 45,00 Euro und muss, wenn die Beantragung online erfolgte, in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.
Weitere Informationen
Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.
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Ansprechpartner
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Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
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Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
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Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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